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Gehalts­umwandlung mit Fahrrad: So geht‘s

Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad®-Dienstrad vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen? Hier gibt's kompakte Antworten auf alle Fragen.

Frau mit Töchtern auf Lastenrad

Was ist JobRad® per Gehaltsumwandlung?

Bei der sogenannten Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing wird die monatliche Leasingrate direkt vom Bruttogehalt bezahlt. Im Gegenzug stellt das Unternehmen das Dienstrad zur Verfügung, das sowohl beruflich als auch privat genutzt werden kann.

  1. Brutto oder Netto?

    Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate direkt vom Bruttogehalt abgezogen, also bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.

  2. Was ist der Vorteil?

    Da die Leasingrate vom Bruttogehalt abgeht, fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an. So kann die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad günstiger sein als ein Direktkauf.

Wie berechnet sich die Umwandlungsrate fürs JobRad®-Dienstfahrrad?

Mit JobRad® wird die Umwandlungsrate monatlich direkt über das Bruttogehalt bezahlt. Enthalten sind:

  •     die Nutzung des Dienstrads
  •     die Versicherung inklusive Mobilitätsgarantie
  •     gebuchte Services

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Umwandlungs­rate ≠ tatsächliche Kosten

Bei JobRad® zeigt die monatliche Umwandlungsrate, welcher Betrag vom Bruttogehalt für das Dienstrad genutzt wird. Wie viel das Dienstrad tatsächlich kostet, hängt jedoch auch von den eingesparten Steuern und Sozialabgaben ab.

Mit dem JobRad®-Rechner lässt sich die persönliche Ersparnis ganz einfach berechnen.

Junge Frau mit neuem Rennrad trifft Mann

So wird die Gehalts­umwandlung fürs Fahrrad noch attraktiver

Mit der Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing verursacht JobRad® für Arbeitgeber:innen keine Kosten. Viele Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten zusätzlich und machen JobRad® damit noch attraktiver – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

  1. Zusatz­leistungen übernehmen

    Übernimmt das Unternehmen Leistungen wie Versicherung oder Service, profitieren die Beschäftigten von einem Rundum-sorglos-Paket.

  2. Monatliche Rate bezuschussen

    Beteiligen sich Arbeitgeber:innen mit einem Zuschuss an der monatlichen Rate, sinken die Kosten für die Beschäftigten. Die Höhe des Zuschusses legt das Unternehmen selbst fest.

Fragen zur Gehaltsumwandlung mit JobRad®

Wie sieht beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing ein Lohnabrechnungsbeispiel aus?

Arbeitgeber:innen müssen Fahrrad- und E-Bike-Leasing in der Lohnabrechnung berücksichtigen: Während der Leasinglaufzeit von 36 Monaten wird die monatliche Nutzungsrate für das Dienstrad vom Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstrad berücksichtigt und versteuert.

So kann eine Lohnabrechnung mit JobRad® aussehen:

JobRad® in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt: 3.000 €
Nutzungsrate: 133,39 €
Geldwerter Vorteil: 9 €

Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht: Was ist zu beachten?

Beim Dienstrad-Leasing zählen die Leasingraten für Unternehmen zu den Betriebsausgaben. Ist ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, fällt auf den Umwandlungsbetrag keine Umsatzsteuer an. Dadurch kann JobRad® für Beschäftigte besonders attraktiv sein.

Ist ein Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, fällt die Ersparnis bei JobRad® geringer aus. In diesem Fall kann JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative sein.

Eine Frau mit Fahrradhelm ist gerade im Büro angekommen und öffnet Post

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