
Steuerfreie Benefits zusätzlich zum Gehalt wirken oft besser als eine klassische Gehaltserhöhung. Mit Diensträdern von JobRad® ist das ganz einfach.
Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad®-Dienstrad vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen? Hier gibt's kompakte Antworten auf alle Fragen.

Bei der sogenannten Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing wird die monatliche Leasingrate direkt vom Bruttogehalt bezahlt. Im Gegenzug stellt das Unternehmen das Dienstrad zur Verfügung, das sowohl beruflich als auch privat genutzt werden kann.
Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate direkt vom Bruttogehalt abgezogen, also bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.
Da die Leasingrate vom Bruttogehalt abgeht, fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an. So kann die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad günstiger sein als ein Direktkauf.
Mit JobRad® wird die Umwandlungsrate monatlich direkt über das Bruttogehalt bezahlt. Enthalten sind:
Wir verwenden YouTube und Vimeo, um Videoinhalte einzubetten.
Diese Services können Daten zu Aktivitäten sammeln. Welche, sind in der Datenschutzinformation zu lesen.
Bei JobRad® zeigt die monatliche Umwandlungsrate, welcher Betrag vom Bruttogehalt für das Dienstrad genutzt wird. Wie viel das Dienstrad tatsächlich kostet, hängt jedoch auch von den eingesparten Steuern und Sozialabgaben ab.
Mit dem JobRad®-Rechner lässt sich die persönliche Ersparnis ganz einfach berechnen.

Mit der Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing verursacht JobRad® für Arbeitgeber:innen keine Kosten. Viele Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten zusätzlich und machen JobRad® damit noch attraktiver – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Übernimmt das Unternehmen Leistungen wie Versicherung oder Service, profitieren die Beschäftigten von einem Rundum-sorglos-Paket.
Beteiligen sich Arbeitgeber:innen mit einem Zuschuss an der monatlichen Rate, sinken die Kosten für die Beschäftigten. Die Höhe des Zuschusses legt das Unternehmen selbst fest.
Arbeitgeber:innen müssen Fahrrad- und E-Bike-Leasing in der Lohnabrechnung berücksichtigen: Während der Leasinglaufzeit von 36 Monaten wird die monatliche Nutzungsrate für das Dienstrad vom Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstrad berücksichtigt und versteuert.
So kann eine Lohnabrechnung mit JobRad® aussehen:
JobRad® in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt: 3.000 €
Nutzungsrate: 133,39 €
Geldwerter Vorteil: 9 €
Beim Dienstrad-Leasing zählen die Leasingraten für Unternehmen zu den Betriebsausgaben. Ist ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, fällt auf den Umwandlungsbetrag keine Umsatzsteuer an. Dadurch kann JobRad® für Beschäftigte besonders attraktiv sein.
Ist ein Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, fällt die Ersparnis bei JobRad® geringer aus. In diesem Fall kann JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative sein.


Steuerfreie Benefits zusätzlich zum Gehalt wirken oft besser als eine klassische Gehaltserhöhung. Mit Diensträdern von JobRad® ist das ganz einfach.

Ist JobRad® als Benefit wirklich kostenlos? Was ist mit den Personalkosten für die Verwaltung? Und wer übernimmt welche Kosten fürs Rad? Jetzt lesen!

Dienstradeln wird steuerlich gefördert. Auf dieser Seite erläutern wir dir die gesetzlichen Grundlagen des Dienstrad-Leasings, welche Vorteile möglich sind und wie du diese am besten nutzt.