Gehaltsrechner 2023, 2022, 2021. Brutto Netto Rechner, Nettolohn

Berechnen Sie mit dem Gehaltsrechner / Brutto Netto Rechner schnell auf nur einer Seite Ihren Nettolohn. Wie hoch sind Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer), Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) und der Nettostundenlohn? Der Gehaltsrechner erfasst auch den geldwerten Vorteil bei der Nutzung eines Firmenwagens und die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Gehaltsrechner
Ihre Angaben
Ihr Bruttolohn
Steuerbarer geldwerter Vorteil
Betriebliche Altersvorsorge
Jährlicher Steuerfreibetrag
Ihre Steuerklasse

Ihr Alter

Sie haben Kinder?
Arbeitsplatz in

Arbeitzeit
Stunden / Woche
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
%


Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Kirchensteuer


Ihr Ergebnis

Steuerbelastung

Sozialabgaben

Nettogehalt


Stundenlohn brutto / netto


Wissenswert

Was bringt Ihnen eine Gehaltserhöhung?
bruttoplus / nettoplus

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Sie sind gesetzlich sozialversichert? Nutzen Sie auch meinen einfachen Brutto-Netto Rechner.

Minijob, Midijob, Gleitzone

(Minijob) Einkommen bis 450 € (520 € ab 1.10.2022) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Nettolohn gleich Bruttolohn. Damit der Arbeitnehmer bei Überschreiten dieser Grenze nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet wird, wurde ein Übergangsbereich geschaffen.
  • bis 30.09.2022: 450,01 € bis 1.300 €
  • ab 01.10.2022 bis 31.12.2022: 520,01 € bis 1.600 €
  • ab 01.01.2023: 520,01 € bis 2.000 €
Die Sozialabgaben steigen in diesem Bereich moderat an. Mit dem Gleitzonenrechner können Sie Ihre Ersparnis bei den Sozialabgaben berechnen.

Rahmendaten

Bemessungsgrenzen
RV West:
RV Ost:
KV:
Versicherungspflichtgrenze:

Beitragssätze
RV:
AV:
KV:
PV:
Altersentlastungsbetrag:
Der Altersentlastungsbetrag ist abhängig vom Kalenderjahr das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.
Grundfreibetrag:
Kinderfreibetrag:
Entlastungsbetrag Alleinerziehende (StKl 2):

Ab 2020 wurde der Entlastungsfreibetrag auf 4008 € erhöht. Die Erhöhung um 2100 € wirkte bis 2021 erst bei der Steuererkärung, wenn sie nicht als Steuerfreibetrag eingetragen wurde.

Veränderungen 2020 bis 2023

Vorjahr in Klammern!

2020

  • Grundfreibetrag: (9.168 €) 9.408 €.
  • Beitrag Arbeitslosenversicherung: (2,5%) 2,4%.
  • Kinderfreibetrag: (7620 €) 7.812 €.
2021
  • Grundfreibetrag: (9.408 €) 9.744 €.
  • Kinderfreibetrag: (7.812 €) 8.388 €.
  • Freibetrag Solidaritätszuschlag: (972 €) 16.956 €. Ehepaare doppelter Betrag
2022
  • Grundfreibetrag: (9.744 €) 10.347 €.
  • Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose: (0,25%) 0,35%.
  • Entlastungsbetrag Alleinerziehende : (1.908 €) 4.008 €.
2023 (mit Vorbehalt)
  • Grundfreibetrag: (10.347 €) 10.908 €.
  • Beitrag Arbeitslosenversicherung: (2,4%) 2,6%.
  • Zusatzbeitrag Krankenversicherung: (1,3%) 1,6%.
  • Kinderfreibetrag: (8.388 €) 8.952 €.
  • Freibetrag Solidaritätszuschlag: (16.956 €) 17.534 €. Ehepaare doppelter Betrag

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll Eltern steuerlich entlasten. Er besteht faktisch aus einem Betreuungsfreibetrag und einem Kinderfreibetrag. Im Jahr 2022 ist der Betreuungsfreibetrag 2.928 € und der Kinderfreibetrag 5.460 €. In der Summe also 8.388 €. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Wenn das Kindergeld höher ist als der Steuervorteil bei der Anrechnung des Kinderfreibetrags hat der Kinderfreibetrag keine Auswirkung. Die Berechnung erfolgt erst mit der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt. Mein Steuerrechner macht automatisch diese sogenannte "Günstigerprüfung".
Bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet!

Entlastungsbetrag Alleinerziehende, Steuerklasse II

Der Grundentlastungsbetrag für Alleinerziehende ist 1.908 €. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € pro Kind. Wegen der Coronakrise ist dieser Freibetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 € aufgestockt worden. Die Lohnsteuertabellen basieren aber auf dem Grundentlastungsbetrag, d.h. Sie profitieren erst mit der Einkommensteuererklärung von dem Vorteil. Sie können sich aber beim Finanzamt den zusätzlichen Freibetrag eintragen lassen und haben dann bereits monatlich eine geringere Steuerlast.
Ab 2022 ist der Grundentlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.008 € und wird auch steuerlich voll berücksichtigt!

Steuerklassen

Lohnsteuerklassen sind notwendig, weil der Arbeitgeber nur den Bruttoarbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis kennt und nicht das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers. Es gibt 6 Steuerklassen.
  • I - Ledige ohne Kinder.
  • II - Ledige Alleinerziehende mit Kindern.
  • III - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse V hat. Nur sinnvoll bei Ehegatten mit sehr unterschiedlichen Einkommen.(Steuernachzahlung möglich)
  • IV - Beide Ehegatten verdienen etwa gleichviel. (Steuererstattung)
  • V - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse III hat.
  • VI - Nebenverdienst mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte.
Mein Steuerklassenrechner zeigt Ihnen, welche Steuerklassenkombination für Sie günstiger ist, 3/5 oder 4/4?

Sozialversicherungen

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Vor dem 1.1.1940 geborene kinderlose Mitglieder sind von diesem Beitragszuschlag ausgenommen. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern".

Sonderregelung in Sachsen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist für den Arbeitnehmer 0,5% höher. Dafür haben die Sachsen einen Feiertag mehr ;-)

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung war bis 2018 nur von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen. Ab 2019 gilt die Parität, d.h. Arbeitgeber tragen die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Private Krankenversicherung

In Deutschland können sich Arbeitnehmer und Angestellte privat versichern lassen, wenn das Einkommen im letzten Jahr über der Versicherungspflichtgrenze (siehe Rahmendaten) gelegen hat.
Beamte und Selbständige haben unabhängig von der Einkommenshöhe die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.

PKV-Beitrag

Wenn Sie "Krankenversicherung privat" gewählt haben, kann Ihr monatlicher Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Der Arbeitgeber leistet einen steuerfreien Zuschuss, der genauso hoch ist wie der Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenkasse. Ab 2019 gilt die Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen.

2021 wurde der gesetzliche Zusatzbeitrag auf 1,3% erhöht, der Arbeitgeberanteil ist dann 7,3%+0,65%.
Für 2021 mit einer Bemessungsgrenze von 4.837,50 € monatlich wären es maximal 384,58 € bei der KV und 73,77 € bei der PV.
Ohne Arbeitgeberzuschuss wird Ihr Beitrag (Basisversicherung) erst dann steuermindernd wirksam, wenn der regelmäßige Monatsbeitrag 158 € (ledig) oder 250 € (verheiratet) überschreitet!

Geldwerter Vorteil, Nettolohn

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers. Dieses kann ein Fahrkostenzuschuss, ein Essensgeldzuschuss oder die Nutzung eines Firmenwagens, Dienstwagens sein. Der Nutzungswert wird dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und somit versteuert. Der Nettolohn ist folglich geringer, aber ein Nutzungswert von z.B. 500 € kostet bei einem Grenzsteuersatz von 30% nur 150 €!

Bei Sachbezügen gilt aktuell ein Freibetrag von 50 € im Monat (§8 EStG). Ein geldwerter Vorteil bis zu dieser Grenzen muss nicht versteuert werden, liegt er darüber muss der Gesamtbetrag versteuert werden.
Bei Dienstleistungen oder Waren des Arbeitgebers (Rabatte) ist der jährliche Freibetrag 1.080 €. Wird der Freibetrag überschritten muss nur der Differenzbetrag versteuert werden.

Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)

Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-Bemessungsgrenze/West steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn für eine betriebliche Altersvorsorge abgezogen werden. Zusätzliche ist ein Festbetrag von 1800 € jährlich steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei abziehbar.
Ab 2018 wirkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Der Festbetrag von 1800 € jährlich wird durch 4% der RV-Bemessungsgrenze/West (2018:3120 € ) ersetzt. Auch dieser Betrag ist steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei abziehbar.

Sonderzahlungen

Bei Sonderzahlungen kann es zu erhöhten Zahlungen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kommen. Beispiel 2019 (West): Wenn Sie z.B. im Mai das 13. Monatgehalt bekommen, wird die Bemessungsgrenze in der RV, 6700 € im Monat, mit 5 (Mai) multipliziert. Falls das bisher aufgelaufene Gehalt mit der Sonderzahlung unter 33500 € liegt, muss für das Maigehalt plus Sonderzahlung der RV/AV-Beitrag entrichtet werden. Liegt Ihr Gehalt immer über 6700 €, wirkt sich die Sonderzahlung nur steuerlich aus. Mein Brutto Netto Rechner/Lohnrechner berücksichtigt keine Sonderzahlungen!

Arbeitskammerbeitrag

Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verfassungsrang. Die beschäftigten Arbeitnehmer in den Bundesländern Saarland und Bremen, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, sind automatisch Mitglieder und zahlen einen Beitrag von 0,15% ihres Bruttoeinkommens. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt im Saarland 75% (ab 2016 100%) der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!
Im Lohnrechner/Brutto Netto Rechner kann die Berücksichtigung des Arbeitskammerbeitrags abgewählt werden.

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